Sozialpädagogische Familienhilfe – SPFH (SGB VIII §31)

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist ein ambulantes Angebot der Mobilen Praxis. Im Mittelpunkt steht immer die Familie als Ganzes. Der Arbeitsplatz unserer Mitarbeitenden ist das Lebensumfeld der Familie. Das Wohlergehen der Kinder, der respektvolle und wertschätzende Umgang mit unterschiedlichsten Lebensentwürfen und anderen Kulturen sind dabei Leitgedanken unserer Arbeit.

Die zeitliche Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Familie und variiert zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren. Das Zeitbudget, das der Familie von den Helfern zur Verfügung gestellt wird, wird individuell im Rahmen der Hilfeplanung vereinbart.

Die Aufgaben der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind so bunt und vielfältig wie die Familien selbst:

  • Beratung in Erziehungsfragen
  • Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags
  • Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden
  • Erlernen angemessener Konfliktlösungen
  • Individuelle Entwicklungsförderung von Kindern
  • Verringerunge familiärer Belastungen im Alltag
  • Schuldenregulierung
  • Umgang mit schulischen Schwierigkeiten
  • Schaffung von Unterstützersystemen
  • Intergration in das soziale Umfeld

Zielsetzung der Hilfe ist die „Hilfe zur Selbsthilfe“. Die vorhandenen Ressourcen werden dazu genutzt, gemeinsam mit der Familie, die für sie passenden Lösungen zu erarbeiten.