Kinderschutz

Leitfaden Kinderschutz

 

Kinderschutz im Rahmen der Erziehungshilfe zeichnet sich durch einen verantwortlichen Umgang mit allen beteiligten Familienmitgliedern in unseren Erziehungshilfemaßnahmen aus und ist als eine sozialpädagogische Grundhaltung in unserer Arbeit zu verstehen. Die Wahrnehmung und Einschätzung von Kindeswohlgefährdung basiert auf:

  • der regelmäßigen Einschätzung des Kindeswohls aller betreuten Kinder zum Hilfeplangespräch.
  • unserer fachlichen Qualifikation ( interne Fortbildung, div. thematisches Material zur Handreichung)
  • der kollegialen Teamarbeit (Team, Supervision, regelmäßige Einschätzung der Fachkollegen, Vier-Augen-Prinzip)
  • verbindlichen Organisationsstrukturen ( verbindliche Orientierung am Leitfaden, Einbeziehung der Leitung und der insoweit erfahrenen Fachkraft bei Kinderschutzfragen)

Dadurch schaffen wir die Voraussetzungen dem Kinderschutz nach SGB VIII §8a gerecht zu werden.

Verfahrensschritte für den Leitfaden

Die Dokumentation wird von der fallverantwortlichen SPFH-Fachkraft sichergestellt:

  • Regelmäßige Dokumentation zum Hilfeplangespräch
  • Dokumentation im laufenden Kinderschutz-Verfahren

Nehmen Mitarbeiter der Mobilen Praxis gem.GmbH Anhaltspunkte für eine Gefährdung wahr, treten folgende Verfahrensschritte in Kraft:

 

kinderschutz

 

Grundsätzlich gilt, dass alle Einschätzungen, Entscheidungen und Handlungen, die zum Kinderschutzverfahren zählen dokumentiert werden.

Download Einschätzungsbogen