Sozialpädagogische Familienhilfe – SPFH (SGB VIII §31)

Sozialpädagogische Familienhilfe

Im Mittelpunkt der sozialpädagogischen Familienhilfe steht die Familie als Ganzes und ihr Lebensumfeld.  Das Wohlergehen der Kinder, der respektvolle und wertschätzende Umgang mit unterschiedlichsten Lebensentwürfen und anderen Kulturen sind Leitgedanken unserer Arbeit.  Der systemische Blick auf die Familie ist  Grundhaltung unseres pädagogischen Handelns.

Die Aufgaben der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind so bunt und vielfältig wie die Familien selbst und orientieren sich am Bedarf der jeweiligen Familienmitglieder, z.B:

  • Beratung in Erziehungsfragen
  • Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags
  • Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden
  • Erlernen angemessener Konfliktlösungen
  • Individuelle Entwicklungsförderung von Kindern
  • Verringerunge familiärer Belastungen im Alltag
  • Schuldenregulierung
  • Umgang mit schulischen Schwierigkeiten
  • Schaffung von Unterstützersystemen
  • Intergration in das soziale Umfeld

Zielsetzung der Hilfe ist die Hilfe zur Selbsthilfe, die Integration in den Sozialraum sowie der Aufbau eines tragfähigen Netzwerkes. Mit den vorhandenen Ressourcen werden gemeinsam mit der Familie passende Lösungen entwickelt. Die Aufträge, die zeitliche Dauer und der Umfang werden individuell im Rahmen der Hilfeplanung vereinbart.

Sozialpädagogische Familienhilfe und Kinderschutz

Alle unsere Mitarbeiter*innen werden intern durch unsere Fachkräfte (ISEF-Zertifizierung) umfassend zum Thema Kinderschutz geschult. Zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung arbeiten wir immer mit dem Vier-Augen-Prinzip im Tandem. Das Erarbeiten und Überprüfen entsprechender Schutzpläne ist Standard unseres fachlichen Handelns. Im Sinne einer Krisenintervention bieten wir Familienhilfe auch als kurzfristige Hilfe mit erhöhter Stundenzahl.

Clearing

Bei Familien  in Krisen, in denen noch unklar ist, welche Form der Hilfe passend ist, bieten wir ein Clearing an. In Zusammenarbeit mit der Familie wird mit den vorhandenen Ressourcen wird unter Anwendung anamnestischer Methoden, der Einbeziehung des sozialen Umfelds eine Bedarfsanalyse erstellt.  Für das Clearing stehen in der Regel zwei Fachkräfte zur Verfügung. Der Stundenumfang beträgt 22FLS/Monat. Die Dauer des Clearings ist auf drei Monate begrenzt.

Alle Angebote im Überblick gibt es im Flyer_MobilePraxis