Teilhabeassistenz (SGB VIII §35a)

Teilhabeassistenz

Die Teilhabeassistenz ist eine Hilfe für Kinder, die Unterstützung beim Schulbesuch brauchen.

Die Hilfe wird von den Erziehungsberechtigen des Kindes beantragt und vom Amt für Eingliederungshilfe oder dem Sozialamt bewilligt.

Ziel der Hilfe ist, dem Kind oder Jugendlichen einen Schulbesuch zu ermöglichen und seine Teilhabe im Klassenverband und dem Schulleben sicherzustellen.

Das zuständige Amt steuert den Hilfeprozess auf Basis der gesetzliche vorgeschriebenen Hilfeplanung (SGB VIII §35a)

Bei der Mobilen Praxis gem. GmbH sind ausschließlich qualifizierte pädagogische Fachkräfte tätig.

Die Aufgaben und Ziele werden gemeinsam mit Eltern und der Mobilen Praxis individuell festgelegt. Auch die verantwortlichen Lehrkräfte nehmen an der Hilfeplanung teil.

Die Aufgabe der Teilhabeassistenz ist es, die Ressourcen des Kindes stärken und die Kompetenzen fördern. Sie unterstützen:

  • bei einem angemessenes Arbeitsverhalten bei grundlegenden Arbeitstechniken im Unterricht
  • bei der Kommunikation
  • bei der Gestaltung sozialer Kontakte
  • bei lebenspraktischen Aufgaben und Alltagsanforderungen.