Neue Kriterien bei Notbetreuung

Liebe Eltern und Erziehungberechtigte,

die Kriterien für den Anspruch einer Notbetreuung in der Schule haben sich mit der Verordnung des Landes Hessen am 20.03.2020 nochmal verändert. (Siehe Links unten)

Es reicht aus, wenn ein Elternteil der entsprechenden Berufsgruppe zugehörig ist.

Wenn dies für Sie zutrifft und Sie einen Platz in der Notbetreuung benötigen, melden Sie sich bitte bei der Schulleitung. Die Schulleitung entscheidet über die Berechtigung (Arbeitgeberbescheinigung notwendig, Muster siehe beigefügter Link) und nimmt dann Kontakt mit uns auf. Wir betreuen dann gemeinsam mit der Schule Ihr Kind in Kleinstgruppen.

Wir sind gerne für Sie und Ihre Kinder da!

Das Team der Mobilen Praxis

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/umgang-mit-corona-schulen

https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/hsm/muster_notfallbetreuung_fuer_schluesselberufe_20032020_0.pdf